
Regionaldirektion-Rhein_Main &
VersicherungsMakler-Rhein-Main
"Wir haben das gewissw Etwas fur Sie!"
Herzlich Willkommen bei der
Regionaldirektion-Rhein-Main!
Sie gehören zu den Besten aus dem Finanzdienstleistungssektor? Wir betreuen und unterstützen aktiv den Umstieg zum unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler! Wir zeigen Ihnen die Vorteile als Makler nach §93 HGB versus Vermittler nach §84 HGB - rufen sie an oder schicken Sie uns eine Mail!
Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt unabhängiger Makler zu werden - trauen Sie sich!
Die Regionaldirektion unterstützt und begleitet Handelsvertreter aus dem Finanzdienstleistungsbereich, auf dem Weg zum freien Finanz- & Versicherungsmakler.
Oder sind Sie bereits Makler/in und suchen Kontakt und Erfahrungsaustausch, sowie Schulungen mit anderen Maklerinnen und Maklern?
Auch dann sind Sie hier genau richtig!
Wir unterstützen aktiv Ihren Weg!
Mit eigenen Schulungsmaßnahmen durch Fachreferenten, sowie anwaltlicher Betreuung, erreichen Sie sicher Ihr Ziel!
Egal aus welcher Region Deutschlands Sie kommen, wir sind für Sie da!
Warum,
Finanz- & Versicherungsmakler?
SdV: (mit Ton) Mein Makler von der Banania Versicherung - Oder: Was ist ein Versicherungsmakler?
Makler: "Ich bin Versicherungsmakler"Kunde: "Und für welche Gesellschaft?"Leider ist der Unterschied zwischen einem Vertreter und einem Makler in der Bevölkerung so gut wie unbekannt. Dabei sind...
Hier finden Sie Hinweise zu
HGB§93 vs. HGB§84
Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung!
Die Ihren Bedürfnissen entsprechende, Rechtsberatung
übernimmt eine mit uns kooperierende Anwaltskanzlei!
Ausschließlichkeitsvertreter §84
z.B. Banken z.B. Versicherungen z.B. Versicherungsvertriebe
Muss die Interessen seiner Gesellschaft vertreten
Hat nur die Produkte seiner Gesellschaft zur Verfügung
Mehrfachagenten §84
Vertraglich mit mehreren Unternehmen verbunden
Muss die Interessen seiner Gesellschaft vertreten
Ist Erfüllungsgehilfe der Gesellschaft
Muss z.B. im Schadensfall die Interessen der Gesellschaft vertreten
Hat nur die Produkte weniger Gesellschaften zur Verfügung
Finanz- und VersicherungsMAKLER §93
+ Handelt im Auftrag und im Interesse des Kunden
+ Im Schadensfall muss er die Interessen des Kunden vertreten
+ Ist von Gesetz wegen, der Sachwalter des Kunden
+ Wählt frei aus den Angeboten der Gesellschaften aus
+ Kunden erhalten die besten Leistungen und Preise
Haben Sie Ihren bestehenden Vertrag wirklich genau gelesen?
Auzug aus Wikipedia:
Versicherungsvermittler sind im Normalfall Handelsvertreter nach § 84 HGB. Typischerweise sind sie als gebundener Vertreter für eine Versicherungsgesellschaft tätig und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser einen Gesellschaft an die Kunden. Der Vermittler hat eine Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgesellschaft - geregelt im Vertretungsvertrag zwischen Vermittler und Versicherer. Eine Abwandlung ist der Mehrfachvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen tätig wird. Er sucht sich eine Anzahl Unternehmen aus, für die er das Versicherungsgeschäft vermittelt.
Der Versicherungsmakler – geregelt in § 93 HGB ff. – ist gleichfalls Vermittler von Versicherungsschutz, er hat jedoch einen separaten Vertrag, einen Maklervertrag, mit dem Kunden und im Gegensatz zum Versicherungsvermittler keine feste Bindung an ein Versicherungs-unternehmen. Er ist dem Kunden gegenüber verpflichtet und nicht dem Versicherer gegenüber. Hieraus leitet sich auch eine spezielle Form der Haftung ab.